Leistungen

Schwerpunkte



Auf diesen Gebieten berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und, wenn sich hier keine gemeinsame Lösung finden lässt, gerichtlich, gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Behörden:


Zivilrecht


  • Allgemeines Zivilrecht


- Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art


- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


- Verbraucherschutz


- Diskriminierungsschutz


- Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, Nicht-/ Schlechtleistung, Schadensersatz


- Beseitigung des Vertrags


- Allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere Unterlassungsansprüche: muss ich es hinnehmen, wenn Fotos von mir oder Äußerungen über mich im Internet kursieren, obwohl ich das gar nicht will? Und wie sieht das offline aus?


- Herausgabe von Sachen und Nutzungsersatz


  • Mietrecht


- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen


- Mangelbeseitigung, Mietminderung, Schadensersatz


- Betriebskostenabrechnung


- Abmahnung, Kündigung (Ordentlich? Fristlos? Eigenbedarf?), Räumung


- Gewerberaummietrecht



    • Tierrecht


    - Tierkauf


    - Tierhalterhaftung


    - Tierarztbehandlung



    Arbeitsrecht


    Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber insbesondere in folgenden Bereichen:


    • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen


    • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (insbesondere: ausstehende Lohnforderungen)


    • Mobbing


    • Abmahnung


    • Kündigung und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses


    • Abfindung


    • Zeugnis


    Wichtig: Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit mir in Verbindung, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen - eine Klage ist hier nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung möglich! Auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts ist schnelles Handeln geboten. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag unterliegen beispielsweise oft einer Ausschlussfrist.



    Sozialrecht


    Ich prüfe Ihre Leistungsansprüche gegen den Staat und die Bescheide, die in diesem Zusammenhang ergehen, insbesondere in folgenden Bereichen:


    • Krankenversicherung


    • Rentenversicherung


    • Unfallversicherung


    • Pflegeversicherung


    • BAföG


    • Arbeitslosengeld I und II ("Bürgergeld")


    Auch hier sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen wollen. Das ist nur zulässig, wenn Sie innerhalb der dort genannten Frist handeln. Danach findet eine Prüfung in der Sache grundsätzlich nicht mehr statt.


    Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten  der Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V.:

    www.arbeitslosenselbsthilfe.org



    Verwaltungsrecht


    Wenn Bürger auf Behörde trifft, muss nicht zwingend ein Bescheid ergehen oder gar vor Gericht gezogen werden. Oft genug kann man nach Akteneinsicht und einem darauf basierenden Behördengespräch noch frühzeitig eine Lösung finden.


    • Öffentliches Baurecht


    - Baugenehmigung


    - Nutzungsänderung


    - Rechtsschutz gegen Bebauungsplan


    - Nachbarschutz


    • Gaststättenrecht


    • Gewerberecht


    • Handwerksrecht


    • Polizeirecht


    • Ausbildungsrecht


    • Prüfungsrecht


    • Recht der freien Berufe


    - Erwerb und Verlust der Zulassung


    - Werbung und Wettbewerb


    - Berufsrechtliche Verfahren


    • Schulrecht


    - Schulaufnahme


    - Besondere Förderung


    - Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen


    - Versetzung


    - Zulassung zum Abitur


    • Staatshaftungsrecht: Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen staatlicher Handlungen


    • Tierschutzrecht/ Rechtsschutz gegen Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz


    Auch im Verwaltungsrecht sind zahlreiche Fristen zu beachten, was schnelles Handeln erfordert.



     

    Sie können Ihr Rechtsproblem keinem bestimmten Gebiet zuordnen? Ich kann es. Sprechen Sie mich an - gerne auch, wenn Sie Hilfe in anderen Rechtsgebieten benötigen.


    Terminsvertretung


    Als Terminvertreter vertrete ich Sie und Ihre Mandanten vor dem Amts-, Land-, Arbeits- und Sozialgericht Dortmund sowie den Gerichten in der näheren Umgebung. Meine Kanzlei befindet sich in fußläufiger Entfernung zu den Dortmunder Gerichten, sodass ich auch kurzfristig Termine wahrnehmen kann.



    Kosten


    Volle Kostentransparenz: meine Tätigkeit ist immer vergütungspflichtig. Welche Kosten dabei entstehen, bestimmt sich, falls wir keine schriftliche Gebührenvereinbarung treffen, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ist hierfür der Gegenstandswert maßgeblich, während in straf- oder sozialrechtlichen Angelegenheiten Rahmengebühren entstehen.  


    Eine Erstberatung kostet in der Regel 150,00 € netto, was einem Bruttobetrag von 178,50 € entspricht. Dabei gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage, bespreche, soweit das schon möglich ist, die voraussichtlich anfallenden Kosten und prüfe, welche Unterlagen ich noch benötige. Sie können dann in der Regel abschätzen, ob Sie mich für eine weitere Tätigkeit beauftragen oder die Angelegenheit nicht weiterverfolgen wollen. 


    Je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit ist auch ein geringerer oder höherer (bis 190,00 € netto, was einem Bruttobetrag von 226,10 € entspricht) Betrag möglich. In jedem Fall werden diese Kosten voll auf die Gebühren angerechnet, die entstehen, wenn eine weitere Tätigkeit erforderlich wird.

     

    Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann werde ich mit ihr klären, ob sie für die Kosten aufkommt. Hierfür fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses keine zusätzlichen Kosten an. Bitte beachten Sie, dass ich keine verbindliche Aussage dazu treffen kann, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt. Das hängt davon ab, welchen Umfang Ihre Versicherung hat. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, verbleibt es dabei, dass Sie die Kosten tragen.

    Wenn Sie die Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Dabei helfe ich Ihnen gerne, kann aber auch hier keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob PKH bewilligt wird – falls nicht, sind die Kosten meiner Tätigkeit im PKH-Verfahren von Ihnen zu tragen. 

     

    Bitte beachten Sie außerdem, dass Prozesskostenhilfe ausdrücklich keine Prozesskostenfinanzierung ist: die PKH-Bewilligung umfasst nur die eigenen Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten, nicht auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, die je nach Verfahrensausgang unter Umständen von Ihnen zu tragen sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie die von der PKH umfassten Kosten ganz oder teilweise zurückzahlen müssen, wenn sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse innerhalb von 4 Jahren nach Verfahrensabschluss ändern.

     

    Für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung haben Bedürftige die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Dazu müssen Sie dort Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und erklären, welches rechtliche Problem Sie haben und inwieweit Sie erfolglos versucht haben, dieses ohne anwaltliche Hilfe zu lösen. Bewilligt Ihnen das Amtsgericht dann Beratungshilfe, fällt hier lediglich noch eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € an.


    Es ist zwar auch möglich, binnen vier Wochen nach der erstmaligen Beratung die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe zu beantragen. Sollte dieser Antrag allerdings, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt werden, fällt die gesetzliche Vergütung an. Da das naturgemäß zu Unstimmigkeiten führen kann, bitte ich um Verständnis, dass ich auf der Grundlage von Beratungshilfe ausschließlich tätig werde, wenn Sie den Beratungshilfeschein sowie die Beratungshilfegebühr von 15,00 € zu unserem ersten Termin mitbringen.