Leistungen

Schwerpunkte



Auf diesen Gebieten berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und, wenn sich hier keine gemeinsame Lösung finden lässt, gerichtlich, gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Behörden:


Zivilrecht


  • Allgemeines Zivilrecht


- Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art


- Ist überhaupt ein Vertrag zustandegekommen? Welches Recht gilt, wenn mein Vertragspartner im Ausland sitzt?


- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


- Verbraucherschutz


- Diskriminierungsschutz


- Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, Nicht-/ Schlechtleistung, Schadensersatz


- Beseitigung des Vetrags


- Allgemeines Persönlichkeitsrecht: muss ich es hinnehmen, wenn Fotos von mir oder Äußerungen über mich im Internet kursieren, obwohl ich das gar nicht will? Und wie sieht das offline aus?


- Herausgabe von Sachen und Nutzungsersatz


  • Mietrecht


- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen


- Mangelbeseitigung, Mietminderung, Schadensersatz


- Mieterhöhung? Ausbleibende Mieten?


- Betriebskostenabrechnung


- Abmahnung, Kündigung (Ordentlich? Fristlos? Eigenbedarf?), Räumung


- Gewerberaummietrecht


  • Reiserecht


- Reisemangel


- Fluggastrechte


  • Tierrecht


- Tierkauf


- Tierhalterhaftung


- Tierarztbehandlung



Arbeitsrecht


Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber insbesondere in folgenden Bereichen:


  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen


  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (insbesondere: ausstehende Lohnforderungen)


  • Mobbing


  • Abmahnung


  • Kündigung und einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses


  • Abfindung


  • Zeugnis


Wichtig: Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit mir in Verbindung, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen wollen - eine Klage ist hier nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung möglich! Auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechts ist schnelles Handeln geboten. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag unterliegen beispielsweise oft einer Ausschlussfrist.



Sozialrecht


Ich prüfe Ihre Leistungsansprüche gegen den Staat und die Bescheide, die in diesem Zusammenhang ergehen, insbesondere in folgenden Bereichen:


  • Krankenversicherung


  • Rentenversicherung


  • Unfallversicherung


  • Pflegeversicherung


  • BAföG


  • Arbeitslosengeld I und II ("Bürgergeld")


Auch hier sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig mit mir in Verbindung setzen, wenn Sie gegen einen Bescheid vorgehen wollen. Das ist nur zulässig, wenn Sie innerhalb der dort genannten Frist handeln. Danach findet eine Prüfung in der Sache grundsätzlich nicht mehr statt.


Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten  der Interessengemeinschaft Sozialrecht e. V.:

www.arbeitslosenselbsthilfe.org



Verwaltungsrecht


Wenn Bürger auf Behörde trifft, muss nicht zwingend ein Bescheid ergehen oder gar vor Gericht gezogen werden. Oft genug kann man nach Akteneinsicht und einem darauf basierenden Behördengespräch noch frühzeitig eine Lösung finden.


  • Öffentliches Baurecht


- Baugenehmigung


- Nutzungsänderung


- Rechtsschutz gegen Bebauungsplan


- Nachbarschutz


  • Gaststättenrecht


  • Gewerberecht


  • Handwerksrecht


  • Polizeirecht


  • Ausbildungsrecht


  • Prüfungsrecht


  • Recht der freien Berufe


- Erwerb und Verlust der Zulassung


- Werbung und Wettbewerb


- Berufsrechtliche Verfahren


  • Schulrecht


- Schulaufnahme


- Besondere Förderung


- Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen


- Versetzung


- Zulassung zum Abitur


  • Staatshaftungsrecht: Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen staatlicher Handlungen


  • Tierschutzrecht/ Rechtsschutz gegen Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz


Auch im Verwaltungsrecht sind zahlreiche Fristen zu beachten, was schnelles Handeln erfordert.



 

Sie können Ihr Rechtsproblem keinem bestimmten Gebiet zuordnen? Ich kann es. Sprechen Sie mich an - gerne auch, wenn Sie Hilfe in anderen Rechtsgebieten benötigen.


Terminsvertretung


Als Terminvertreter vertrete ich Sie und Ihre Mandanten vor dem Amts-, Land-, Arbeits- und Sozialgericht Dortmund sowie den Gerichten in der näheren Umgebung. Meine Kanzlei befindet sich in fußläufiger Entfernung zu den Dortmunder Gerichten, sodass ich auchkurzfristig Termine wahrnehmen kann.



Kosten


Volle Kostentransparenz: über die Kosten meiner Tätigkeit, die grundsätzlich immer vergütungspflichtig ist, informiere ich Sie in unserem ersten Gespräch. Falls wir keine schriftliche Gebührenvereinbarung treffen, bestimmen sich meine Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ist dabei der Gegenstandswert maßgeblich, während in straf- oder sozialrechtlichen Angelegenheiten Rahmengebühren entstehen.  


Eine Erstberatung, die auch telefonisch erfolgen kann, kostet in der Regel 150,00 € netto. Dabei gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage, bespreche, falls das bereits möglich ist, die voraussichtlich anfallenden Kosten und prüfe, welche Unterlagen noch benötigt werden. Sie können dann in der Regel abschätzen, ob Sie eine weitere Tätigkeit wünschen oder die Angelegenheit nicht weiterverfolgen wollen. 


Je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit ist auch ein geringerer oder höherer (bis 190,00 € netto) Betrag möglich. In jedem Fall werden diese Kosten voll auf die Gebühren angerechnet, die entstehen, wenn eine weitere Tätigkeit erforderlich wird.


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann werde ich mit ihr klären, ob sie für die Kosten aufkommt. Hierfür fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses keine weiteren Kosten an.


Wenn Sie die Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Dabei helfe ich Ihnen gerne, kann aber keine verbindliche Aussage darüber treffen, ob PKH bewilligt wird – falls nicht, sind die Kosten meiner Tätigkeit im PKH-Verfahren von Ihnen zu tragen. 


Für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung haben Bedürftige die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Bei Bewilligung fällt insofern lediglich eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € an.


Es ist zwar möglich, binnen vier Wochen nach der erstmaligen Beratung die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe zu beantragen. Sollte dieser Antrag allerdings, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt werden, fällt die gesetzliche Vergütung an. Da das naturgemäß zu Unstimmigkeiten führen kann, bitte ich um Verständnis, dass ich auf der Grundlage von Beratungshilfe ausschließlich tätig werde, wenn Sie den Beratungshilfeschein sowie die Beratungshilfegebühr von 15,00 € zu unserem ersten Termin mitbringen.